Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- 1) Vertragsgegenstand
- 2) Pflichten des Auftraggebers
- 3) Ausführung der Leistung
- 4) Wortzählung
- 5) Mindestrechnungsbetrag
- 6) Kostenvoranschläge
- 7) Dringende Aufträge
- 8) Dokumentverarbeitung
- 9) Testübersetzungen
- 10) Vertragsverantwortliche
- 11) Vergütung und Zahlungsweise
- 12) Zahlungsverzug
- 13) Rücktrittsrecht
- 14) Geistiges Eigentum
- 15) Abweichungen und Mängel der Dienstleistungen
- 16) Haftungsbeschränkung
- 17) Verschwiegenheitspflicht
- 18) Gültigkeitsbeschränkungen des vorliegenden Vertrag
- 19) Datensicherheit
- 20) Verweisungsklausel
- 21) Streitfälle
Artikel 1
Vertragsgegenstand
Der Übersetzungsdienst besteht in der reinen und treuen Übertragung eines Textes in eine andere Sprache unter Beibehaltung der Qualität und der Eigenschaften des Originals.
Korrekturen am Text und Interpretationen, die für eine gute Übersetzung nicht notwendig und unabdingbar sind, werden als kreative Eingriffe am Text und mithin als nicht zum Übersetzungsdienst gehörend angesehen.
Artikel 2
Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Lieferanten alle die verlangten Dienstleistungen betreffenden Informationen bereitzustellen und zwar insbesondere: Verwendungszweck der Übersetzung, Lieferzeiten, Liefermodalitäten, zu verwendende technische Terminologie und bei der Ausführung der Übersetzung hilfreiches Referenzmaterial.
Artikel 3
Ausführung der Leistung
Der Zeitraum, innerhalb dessen die Leistung erbracht werden muss, beginnt mit dem Datum des Eingangs des Auftrags zusammen mit dem zu übersetzenden Material.
Die vorliegende Dienstleistung schließt jede Fortsetzungsvereinbarung aus.
Der Auftrag muss von Fachkräften mit angemessener Sprachausbildung und konsolidierter Berufserfahrung fachgerecht ausgeführt werden.
Artikel 4
Wortzählung
Zu Buchungszwecken werden die Wörter des in die Zielsprache (target language) übersetzten fertigen Textes gezählt.
Wenn eine der nachstehenden Sprachen die Zielsprache (target language), werden die Wörter des Textes in der Quellsprache (source language) gezählt:
* Deutsch
* skandinavische Sprachen
* asiatische Sprachen
HINWEIS: Die Wortzählung wird elektronisch mit der MS Word Zählen Funktion durchgeführt.
Im Fall von chemischen Dokumenten wird das Zählen unter Verwendung einer Wortzählungssoftware „Freebudget“ oder Zählen von Zeichen (einschließlich Leerzeichen) mit der MS Word zählen Funktion.
Artikel 5
Mindestrechnungsbetrag
Der Mindestrechnungsbetrag beträgt:
a) Übersetzung
– 250 Wörter
– 500 Wörter (asiatische Sprachen)
b) Copywriting
– 1 Stunde
c) DTP
– 1 Stunde
d) Dokumentumwandlung
– 1 Stunde
Artikel 6
Kostenvoranschläge
Für komplexe Angebotserstellungen, die mehrere Stunden in Anspruch nehmen und später nicht vom Kunden genehmigt werden, wird der Zeitaufwand für die Kostenschätzung zu einem Stundensatz (siehe Preisliste) in Rechnung gestellt.
Wenn der Auftrag erteilt wird, entfallen diese Kosten.
Artikel 7
Eilaufträge
Aufträge, die weniger als 24 Stunden (Geschäftszeiten von 9.00 bis 17.00 Uhr) vor der Lieferzeit und/oder mit mehr als 7 Seiten pro Tag (250 Wörter/Seite, insgesamt 1.750 Wörter) beauftragt werden, werden als Eilaufträge angesehen.
In diesem Fall fällt ein Aufschlag in Höhe von 30 % des Basispreises an.
Wenn die Anzahl der Seiten und/oder die Lieferzeit Überstunden am Abend/in der Nacht (von 17 Uhr bis 9 Uhr) oder über das Wochenende erfordert, fällt ein Zuschlag von 50 % bis 100 % an.
Artikel 8
Dokumentverarbeitung
• Strukturierte Dokumente
Für strukturierte Dokumente (Quellcodes: C, C++, HTML, Java, JavaScript, PHP, VBscript, XML usw.) wird ein Aufschlag von 15% auf die gesamte Wortzahl für alle Zielsprachen berechnet.
• In Word umgewandelte Dokumente
Wenn die Dokumente in einem von Word verschiedenen Format (PDF, DTP-Formate wie FrameMaker, InDesign, PageMaker oder XPress und andere Formate) übermittelt werden und in Word zurückgegeben werden sollen, wird ein Stundentarif in Höhe von 50,00 € für den Export und die Umwandlung des Textes in das Word-Format berechnet.
• Dokumente mit Spaltentext
Für Dokumente mit Text in Spalten (Excel, Access, Nur Text und Datenbankformate) wird ein Aufschlag in Höhe von 30% auf die gesamte Wortzahl für alle Zielsprachen berechnet.
• Dokumente auf Papierträger
Für Dokumente auf Papierträger wird ein Aufschlag von 15% auf die gesamte Wortzahl für alle Zielsprachen berechnet.
• Dokumente in DTP-Format
Für Dokumente in einem DTP-Format, die im selben Format zurückgegeben werden sollen, wird der Stundentarif für die DTP-Bearbeitung berechnet (siehe Preisliste).
Artikel 9
Testübersetzungen
Sämtliche Testübersetzungen werden zum Listenpreis in Rechnung gestellt, es sei denn, sie sind Bestandteils eines nachfolgenden Auftrags des Kunden. In diesem Fall wird keine Gebühr erhoben.
Artikel 10
Vertragsverantwortliche
Die Vertragsparteien benennen eine Person, die befugt ist, als direkter Ansprechpartner der Gegenseite alle das Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen zu empfangen.
Der aus einem beliebigen Grund verfügte Wechsel des benannten Vertragsverantwortlichen muss der Gegenseite unverzüglich mitgeteilt werden.
Artikel 11
Vergütung und Zahlungsweise
Als Vergütung für die empfangenen Übersetzungsdienste bezahlt der Auftraggeber dem Lieferanten den für einen einzelnen Auftrag oder einen bestimmten Zeitraum vereinbarten Betrag.
Für Gesamtbeträge unter 500,00 € erfolgt die Bezahlung durch Überweisung nach Rechnungserhalt. Bei Beträgen, die diesen Betrag übersteigen, erfolgt die Bezahlung durch Überweisung innerhalb von 30 Tage ab Rechnungsdatum.
Artikel 12
Zahlungsverzug
Nach Maßgabe des Legislativdekrets 231/2002 werden die auf der Grundlage des Bezugszinssatzes der Europäischen Zentralbank berechneten Verzugszinsen zuzüglich 7% in Rechnung gestellt.
Artikel 13
Rücktrittsrecht
Im Falle des einseitigen Rücktritts des Auftraggebers vom vorliegenden Vertrag nach Beginn seiner Ausführung ist der Auftraggeber gemäß Art. 2227 des italienischen Zivilgesetzbuches zur Bezahlung der vereinbarten Vergütung nur für die tatsächlich ausgeführte Arbeit, die aufgewandten Kosten und den Verdienstausfall (30% des Gesamtbetrags) verpflichtet.
Artikel 14
Geistiges Eigentum
Alle Rechte am Inhalt und an den Dienstleistungen des Lieferanten sind ihm selbst vorbehalten.
Eventuelle Glossare und/oder Übersetzungsarchive, die der Lieferant für die Ausführung der vom Auftraggeber verlangten Dienstleistungen erstellt, bleiben ausschließliches Eigentum des Lieferanten und unterliegen den Bestimmungen zum Urheberrecht und zum geistigen Eigentum.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine abgeleiteten Werke zu erstellen sowie die vom Lieferanten erzeugten und/oder verwendeten Materialien nicht zu verteilen, auszustellen oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
Artikel 15
Abweichungen und Mängel der Dienstleistungen
Nach Ablauf von dreißig (30) Tagen nach der Lieferung des Werks an den Auftraggeber ist der Lieferant frei von jeder Haftung für Mängel, die erkannt werden oder bei angemessener Sorgfalt erkennbar sind.
Artikel 16
Haftungsbeschränkung
Die Firma Mercury Translations und ihre Lieferanten haften nicht für Schäden (inkl. – ohne Einschränkungen – Schäden wegen Verdienstausfall, Betriebsunterbrechung, Datenverlust und sonstige wirtschaftlichen Verluste), die auf den Gebrauch des/der gelieferten Produkts/Dienstleistung zurückzuführen sind.
Die Haftung der Firma Mercury Translations beschränkt sich in jedem Fall auf den tatsächlich für das Produkt bzw. die Dienstleistung bezahlten Betrag abzüglich der Mehrwertsteuer.
Artikel 17
Verschwiegenheitspflicht
Der Lieferant ist gehalten, über die Fakten, Informationen, Erkenntnisse und Dokumente, von denen er aufgrund des vorliegenden Vertrags Kenntnis hat oder vom Auftraggeber in Kenntnis gesetzt wurde strikte Vertraulichkeit zu bewahren.
Analog ist der Auftraggeber gehalten, über die Fakten, Informationen, Erkenntnisse und Dokumente, von denen er aufgrund des vorliegenden Vertrags Kenntnis hat oder vom Lieferanten in Kenntnis gesetzt wurde, strikte Vertraulichkeit zu bewahren.
Vorbehaltlich anders lautender Angaben des Auftraggebers wird die dem Lieferanten vom Auftraggeber bereitgestellte Dokumentation nach Abschluss des Auftrags ausschließlich zu Archivierungszwecken einbehalten.
Artikel 18
Gültigkeitsbeschränkungen des vorliegenden Vertrags
Die Verpflichtungen der Seiten beschränken sich auf das, was durch die Erteilung des einzelnen Auftrags und die Billigung der vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen festgelegt wird.
Änderungen am erteilten Auftrag, die vom Auftraggeber nach Vertragsabschluss vorgeschlagen werden, müssen vom Lieferanten ausdrücklich genehmigt werden und können Änderungen in Hinblick auf die für die Ausführung der Dienstleistung vereinbarten Fristen und Vergütungen nach sich ziehen.
Artikel 19
Datensicherheit
Der Lieferant muss alle erforderlichen Maßnahmen gemäß Art. 15 des italienischen Gesetzes Nr. 675 von 1996 und gemäß des Erlasses des Präsidenten der Republik Nr. 318 von 1999 treffen, um die eigenen Daten und/oder Software gegen Viren aus dem Internet zu schützen.
Der Lieferant haftet nicht im Falle der Kontamination des dem Auftraggeber übermittelten Datenmaterials in Folge der Verbreitung von Viren oder anderen elektronischen Schädlingen.
Artikel 20
Verweisungsklausel
Die Ausführung des Vertrags wird, für alles, was durch die vorstehenden Bestimmungen nicht ausdrücklich geregelt wird, durch das italienische Zivilgesetzbuch und die sonstigen normativen Bestimmungen auch der EU geregelt, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft sind.
Artikel 21
Streitfälle
Alle Aspekte des vorliegenden Angebots, die nicht ausdrücklich geregelt sind, unterliegen der geltenden italienischen Rechtsprechung. Für alle Streitfälle ist das Gericht von Brescia zuständig, wobei auf die Anrufung eines anderen vom Gesetz vorgesehenen Gerichts ausdrücklich verzichtet wird.